Das feuerpolizeiliche Organ (im Kanton Luzern die Gebäudeversicherung) fordert Eigentümer von Blitzschutzanlagen in periodischen Abständen auf, um deren Funktion zu prüfen und ein Installationsattest zu erstellen.


Haben Sie eine Prüfungs-Aufforderung erhalten?
Wir führen die Kontrolle der Blitzschutzanlage durch und erstellen das notwendige Installationsattest. Blitzschutzanlagen müssen den Blitzstrom auf ungefährlichen Bahnen zur Erde ableiten. Sie bestehen aus dem äusseren Blitzschutz (z.B. Fangleiter, Ableitungen, Erdungen) sowie aus dem inneren Blitzschutz (z.B. Potenzialausgleich, Überspannungsschutz). Bei der Kontrolle der Blitzschutzanlagen sind die sichtbaren Teile inkl. Erdungen zu prüfen und die Erdübergangswiderstände sind zu messen und zu protokollieren.